Gesetzestext
Fedlex ↗
1Wird der Berechtigte Eigentümer des belasteten Grundstückes, so kann er die Dienstbarkeit löschen lassen.
2Solange die Löschung nicht erfolgt ist, bleibt die Dienstbarkeit als dingliches Recht bestehen.
Uebersicht
Art. 735 ZGB — Art. 735 ZGB