Gesetzestext
Fedlex ↗
1Verträge, die ein Erbe über eine noch nicht angefallene Erbschaft ohne Mitwirkung und Zustimmung des Erblassers mit einem Miterben oder einem Dritten abschliesst, sind nicht verbindlich.
2Leistungen, die auf Grund solcher Verträge gemacht worden sind, können zurückgefordert werden.
Uebersicht
Art. 636 ZGB — Art. 636 ZGB