Gesetzestext
Fedlex ↗
1Die Erwachsenenschutzbehörde ist eine Fachbehörde. Sie wird von den Kantonen bestimmt.
2Sie fällt ihre Entscheide mit mindestens drei Mitgliedern. Die Kantone können für bestimmte Geschäfte Ausnahmen vorsehen.
3Sie hat auch die Aufgaben der Kindesschutzbehörde.
Uebersicht
Art. 440 ZGB — Art. 440 ZGB