Gesetzestext
Fedlex ↗
1Die Zivilstandsbeamtinnen und Zivilstandsbeamten erfüllen insbesondere folgende Aufgaben:
- 1.
- Sie führen die Register.
- 2.
- Sie erstellen die Mitteilungen und Auszüge.
- 3.
- Sie führen das Vorbereitungsverfahren der Eheschliessung durch und vollziehen die Trauung.
- 4.
- Sie nehmen Erklärungen zum Personenstand entgegen.
2Der Bundesrat kann ausnahmsweise eine Vertreterin oder einen Vertreter der Schweiz im Ausland mit diesen Aufgaben betrauen.
Uebersicht
Art. 44 ZGB — Art. 44 ZGB