Gesetzestext
Fedlex ↗

1Besteht eine Rückfallgefahr, so versucht die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt mit der betroffenen Person vor deren Entlassung Behandlungsgrundsätze für den Fall einer erneuten Unterbringung in der Einrichtung zu vereinbaren.

2Das Austrittsgespräch ist zu dokumentieren.

Uebersicht

Art. 436 ZGB — Art. 436 ZGB