Gesetzestext
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Die beauftragte Person kann die Erwachsenenschutzbehörde um Auslegung des Vorsorgeauftrags und dessen Ergänzung in Nebenpunkten ersuchen.
Uebersicht
Art. 364 ZGB — Art. 364 ZGB
Die beauftragte Person kann die Erwachsenenschutzbehörde um Auslegung des Vorsorgeauftrags und dessen Ergänzung in Nebenpunkten ersuchen.
Art. 364 ZGB — Art. 364 ZGB