Gesetzestext
Fedlex ↗

1Muss das Kind in einer geschlossenen Einrichtung oder in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden, so sind die Bestimmungen des Erwachsenenschutzes über die fürsorgerische Unterbringung sinngemäss anwendbar.

2Ist das Kind urteilsfähig, so kann es selber das Gericht anrufen.

Uebersicht

Art. 314b ZGB — Art. 314b ZGB