Gesetzestext
Fedlex ↗
1Verändern sich die Verhältnisse, so sind die Massnahmen zum Schutz des Kindes der neuen Lage anzupassen.
2Die elterliche Sorge darf in keinem Fall vor Ablauf eines Jahres nach ihrer Entziehung wiederhergestellt werden.
Uebersicht
Art. 313 ZGB — Art. 313 ZGB