Gesetzestext
Fedlex ↗

1Das Kindesverhältnis entsteht zwischen dem Kind und der Mutter mit der Geburt.

2Zwischen dem Kind und dem anderen Elternteil wird es kraft der Ehe der Mutter begründet oder, soweit gesetzlich vorgesehen, durch Anerkennung oder durch das Gericht festgestellt.

3Ausserdem entsteht das Kindesverhältnis durch Adoption.

Uebersicht

Art. 252 ZGB — Art. 252 ZGB