Gesetzestext
1Das Verwaltungsgericht besteht aus dem Präsidenten und einer durch Gesetz bestimmten Anzahl von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern. *
2Das Verwaltungsgericht ist die oberste kantonale Gerichtsbehörde in Verwaltungssachen.
3Im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit kann es dem Kantonsrat den Erlass von Gesetzen und Beschlüssen vorschlagen.
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