Statute Text

1Das Verwaltungsgericht besteht aus dem Präsidenten und einer durch Gesetz bestimmten Anzahl von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern. *

2Das Verwaltungsgericht ist die oberste kantonale Gerichtsbehörde in Verwaltungssachen.

3Im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit kann es dem Kantonsrat den Erlass von Gesetzen und Beschlüssen vorschlagen.

Noch kein Inhalt verfügbar.