Gesetzestext
Fedlex ↗
Die Beschwerde an den Bundesrat ist zulässig gegen Verfügungen:
- a.
- der Departemente und der Bundeskanzlei;
- b.
- letzter Instanzen autonomer Anstalten und Betriebe des Bundes;
- c.
- letzter kantonaler Instanzen.
Uebersicht
Art. 73 VwVG — Art. 73 VwVG