Gesetzestext

1Der Grosse Rat versammelt sich von Rechts wegen:

a) * zur konstituierenden Session am siebten Montag nach seiner Gesamterneuerung; b) * zu den ordentlichen Sessionen gemäss den im Gesetz festgelegten Terminen. c) … d) … e) … f) … g) … h) * … i) * … j) … k) … l) … m) … n) … o) …

2Der Grosse Rat versammelt sich zu ausserordentlichen Sessionen:

a) wenn er es selber beschliesst; b) auf Einladung des Staatsrates; c) auf Begehren von zwanzig Abgeordneten unter Angabe der zu behandelnden Gegenstände.

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