Gesetzestext

1Findet die Revision zufolge des Volkentscheides durch den Grossen Rat statt, so wird dieselbe in zwei ordentlichen Sessionen beraten.

2Findet dieselbe durch einen Verfassungsrat statt, so wird sie in zwei Lesungen beraten.

3Die Verfassungsratswahlen erfolgen auf der gleichen Grundlage wie die Wahl der Abgeordneten auf den Grossen Rat. Auf dieselben ist keiner der für die letztere vorgesehenen Unverträglichkeitsfälle anwendbar.

Noch kein Inhalt verfügbar.