Gesetzestext
1Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird ausgeübt durch:
a) das Obergericht b) weitere Behörden und Organe, denen die Gesetzgebung Aufgaben der Verwaltungsrechtsprechung überträgt
Noch kein Inhalt verfügbar.
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a) das Obergericht b) weitere Behörden und Organe, denen die Gesetzgebung Aufgaben der Verwaltungsrechtsprechung überträgt
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