Gesetzestext

1Die Strafgerichtsbarkeit wird ausgeübt durch: *

a) die Staatsanwaltschaft im Strafbefehlsverfahren b) * Landgerichtspräsidium c) * … d) * das Landgericht e) das Obergericht

2Organe der Jugendstrafrechtspflege sind:

a) der Jugendanwalt b) das Jugendgericht c) die Jugendgerichtskommission des Obergerichts

3Die Gesetzgebung kann kantonale und gemeindliche Behörden und Verwaltungsstellen ermächtigen, geringfügige Bussen auszufällen. Der Weiterzug an ein Gericht bleibt gewährleistet.

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