Gesetzestext

1Der Regierungsrat stellt fest, ob eine Volksinitiative zustande gekommen ist.

2Der Grosse Rat befindet über ihre Gültigkeit.

3Der Grosse Rat entscheidet, ob er der Volksinitiative Folge geben will. Lehnt er sie ab, ist sie der Volksabstimmung zu unterbreiten.

4Stellt der Grosse Rat der Volksinitiative einen Gegenvorschlag gegenüber, können die Stimmberechtigten beiden Vorlagen zustimmen. In der Stichfrage können sie angeben, welcher Vorlage sie den Vorzug geben, falls beide angenommen werden. *

5… *

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