Gesetzestext

14'000 Stimmberechtigte können den Erlass, die Änderung oder die Aufhebung von Verfassungs- oder Gesetzesbestimmungen verlangen.

2Die Frist zum Sammeln der Unterschriften beträgt sechs Monate.

3Das Begehren kann als allgemeine Anregung oder als ausgearbeiteter Entwurf eingereicht werden.

4Eine Volksinitiative kann bis zur Ansetzung der Volksabstimmung zurückgezogen werden. Jede Volksinitiative ist mit einer Rückzugsklausel zu versehen.

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