Gesetzestext
1Durch Gesetz können weitere Beschlüsse des Grossen Rates der fakultativen Volksabstimmung unterstellt werden.
2Der Grosse Rat kann seine Beschlüsse von sich aus der Volksabstimmung unterstellen.
Noch kein Inhalt verfügbar.
1Durch Gesetz können weitere Beschlüsse des Grossen Rates der fakultativen Volksabstimmung unterstellt werden.
2Der Grosse Rat kann seine Beschlüsse von sich aus der Volksabstimmung unterstellen.
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