Gesetzestext
Fedlex ↗
1Eine Straftat kann nur gerichtlich beurteilt werden, wenn die Staatsanwaltschaft gegen eine bestimmte Person wegen eines genau umschriebenen Sachverhalts beim zuständigen Gericht Anklage erhoben hat.
2Das Strafbefehls- und das Übertretungsstrafverfahren bleiben vorbehalten.
Uebersicht
Art. 9 StPO — Art. 9 StPO