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Statute Text
Fedlex ↗

1Eine Straftat kann nur gerichtlich beurteilt werden, wenn die Staatsanwaltschaft gegen eine bestimmte Person wegen eines genau umschriebenen Sachverhalts beim zuständigen Gericht Anklage erhoben hat.

2Das Strafbefehls- und das Übertretungsstrafverfahren bleiben vorbehalten.

Uebersicht

Art. 9 StPO — Art. 9 StPO