Gesetzestext
Fedlex ↗

1Das Berufungsgericht überprüft das erstinstanzliche Urteil nur in den angefochtenen Punkten.

2Es kann zugunsten der beschuldigten Person auch nicht angefochtene Punkte überprüfen, um gesetzwidrige oder unbillige Entscheidungen zu verhindern.

Uebersicht

Art. 404 StPO — Art. 404 StPO