Gesetzestext
Fedlex ↗
1Bei Ehrverletzungsdelikten kann die Staatsanwaltschaft die antragstellende Person auffordern, innert einer Frist für allfällige Kosten und Entschädigungen eine Sicherheit zu leisten.
2Wird die Sicherheit nicht fristgerecht geleistet, so gilt der Strafantrag als zurückgezogen.
Uebersicht
Art. 303a StPO — Art. 303a StPO