Gesetzestext
Fedlex ↗
1Bei Straftaten, die nur auf Antrag oder nach Ermächtigung verfolgt werden, wird ein Vorverfahren erst eingeleitet, wenn der Strafantrag gestellt oder die Ermächtigung erteilt wurde.
2Die zuständige Behörde kann schon vorher die unaufschiebbaren sichernden Massnahmen treffen.
Uebersicht
Art. 303 StPO — Art. 303 StPO