Gesetzestext
Fedlex ↗
Wer der von einer zuständigen Behörde oder einem zuständigen Beamten unter Hinweis auf die Strafdrohung dieses Artikels an ihn erlassenen Verfügung nicht Folge leistet, wird mit Busse bestraft.
Uebersicht
Art. 292 StGB — Art. 292 StGB