Gesetzestext
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Eine Strafe oder Massnahme darf nur wegen einer Tat verhängt werden, die das Gesetz ausdrücklich unter Strafe stellt.
Uebersicht
Art. 1 StGB — Art. 1 StGB
Eine Strafe oder Massnahme darf nur wegen einer Tat verhängt werden, die das Gesetz ausdrücklich unter Strafe stellt.
Art. 1 StGB — Art. 1 StGB