Gesetzestext
1Kanton und Gemeinden schützen und erhalten die Lebensräume der einheimischen Tiere und Pflanzen sowie charakteristische Orts- und Landschaftsbilder.
Noch kein Inhalt verfügbar.
1Kanton und Gemeinden schützen und erhalten die Lebensräume der einheimischen Tiere und Pflanzen sowie charakteristische Orts- und Landschaftsbilder.
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