Gesetzestext

1Schutz und Pflege der Umwelt sind Aufgaben aller. Kanton und Gemeinden sorgen für den Schutz des Menschen und seiner natürlichen Umwelt vor schädlichen und lästigen Einwirkungen.

2Wer Massnahmen des Umweltschutzes verursacht, trägt die Kosten dafür.

3Kanton und Einwohnergemeinden gewährleisten die umweltgerechte Entsorgung. Der Verursacher ist mitverantwortlich.

4Der Kanton fördert die Anwendung umweltgerechter Technologien und die Wiederverwertung von Altstoffen und Abfällen.

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