Gesetzestext

1Der Staat erfüllt nach Gesetz Aufgaben, die im öffentlichen Interesse erfüllt werden müssen, soweit Private sie nicht angemessen erfüllen.

2Er erfüllt Staatsaufgaben insbesondere, wenn:

3Das Gesetz regelt die Voraussetzungen für die Übertragung der Erfüllung von Staatsaufgaben an Private sowie den Rechtsschutz und die Aufsicht.

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