Gesetzestext
Fedlex ↗
Das Betreibungsamt sorgt für die Erhaltung der gepfändeten Rechte und erhebt Zahlung für fällige Forderungen.
Uebersicht
Art. 100 SchKG — Art. 100 SchKG
Das Betreibungsamt sorgt für die Erhaltung der gepfändeten Rechte und erhebt Zahlung für fällige Forderungen.
Art. 100 SchKG — Art. 100 SchKG