Gesetzestext
Fedlex ↗
1Liegt ein wichtiger Grund vor, so kann die Gesellschaft beim Gericht auf Ausschluss eines Gesellschafters klagen.
2Die Statuten können vorsehen, dass die Gesellschafterversammlung Gesellschafter aus der Gesellschaft ausschliessen darf, wenn bestimmte Gründe vorliegen.
3Die Vorschriften über den Anschlussaustritt sind nicht anwendbar.
Uebersicht
Art. 823 OR — Art. 823 OR