Gesetzestext
Fedlex ↗
1Die Statuten können vorsehen, dass die Geschäftsführer der Gesellschafterversammlung:
- 1.
- bestimmte Entscheide zur Genehmigung vorlegen müssen;
- 2.
- einzelne Fragen zur Genehmigung vorlegen können.
2Die Genehmigung der Gesellschafterversammlung schränkt die Haftung der Geschäftsführer nicht ein.
Uebersicht
Art. 811 OR — Art. 811 OR