Gesetzestext
Fedlex ↗

1Der Aktionär kann auch durch die Statuten nicht verpflichtet werden, mehr zu leisten als den für den Bezug einer Aktie bei ihrer Ausgabe festgesetzten Betrag.

2Ein Recht, den eingezahlten Betrag zurückzufordern, steht dem Aktionär nicht zu.

Uebersicht

Art. 680 OR — Art. 680 OR