Gesetzestext
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Haben mehrere die Sache gemeinschaftlich zur Aufbewahrung erhalten, so haften sie solidarisch.
Uebersicht
Art. 478 OR — Art. 478 OR
Haben mehrere die Sache gemeinschaftlich zur Aufbewahrung erhalten, so haften sie solidarisch.
Art. 478 OR — Art. 478 OR