Gesetzestext
Fedlex ↗
1Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, so kann ihn jede Partei auf einen beliebigen Zeitpunkt kündigen, wenn Vertrag oder Ortsgebrauch nichts anderes bestimmen.
2Die Kündigung soll jedoch in guten Treuen und nicht zur Unzeit erfolgen.
Uebersicht
Art. 304 OR — Art. 304 OR