Gesetzestext
Fedlex ↗
1Die Abrede, dass Teilzahlungen im Falle des Rücktrittes dem Gläubiger verbleiben sollen, ist nach den Vorschriften über die Konventionalstrafe zu beurteilen.
2…
Uebersicht
Art. 162 OR — Art. 162 OR
1Die Abrede, dass Teilzahlungen im Falle des Rücktrittes dem Gläubiger verbleiben sollen, ist nach den Vorschriften über die Konventionalstrafe zu beurteilen.
2…
Art. 162 OR — Art. 162 OR