Gesetzestext
Fedlex ↗
1Ein Wechsel kann gezogen werden: auf Sicht; auf eine bestimmte Zeit nach Sicht; auf eine bestimmte Zeit nach der Ausstellung; auf einen bestimmten Tag.
2Wechsel mit anderen oder mit mehreren aufeinander folgenden Verfallzeiten sind nichtig.
Uebersicht
Art. 1023 OR — Art. 1023 OR