Gesetzestext
Fedlex ↗

1Ein Wechsel kann gezogen werden: auf Sicht; auf eine bestimmte Zeit nach Sicht; auf eine bestimmte Zeit nach der Ausstellung; auf einen bestimmten Tag.

2Wechsel mit anderen oder mit mehreren aufeinander folgenden Verfallzeiten sind nichtig.

Uebersicht

Art. 1023 OR — Art. 1023 OR