Gesetzestext
1Das Verwaltungsgericht urteilt in verwaltungs- und anderen öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten als erste oder als Beschwerdeinstanz. * 1a Es besteht aus dem Präsidium und einer durch Gesetz bestimmten Anzahl von Mitgliedern. *
2… * 2a Das Verwaltungsgericht übt die Aufsicht über die Geschäftsführung der verwaltungsunabhängigen Kommissionen aus. *
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