Testo di legge

1Das Verwaltungsgericht urteilt in verwaltungs- und anderen öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten als erste oder als Beschwerdeinstanz. * 1a Es besteht aus dem Präsidium und einer durch Gesetz bestimmten Anzahl von Mitgliedern. *

2… * 2a Das Verwaltungsgericht übt die Aufsicht über die Geschäftsführung der verwaltungsunabhängigen Kommissionen aus. *

Noch kein Inhalt verfügbar.