Gesetzestext

1Das Gesetz regelt die Trägerschaft der öffentlichen Schulen und anderer öffentlicher Institutionen, die der Erziehung oder der Berufsausbildung dienen.

2Der Kanton unterstützt die Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Schulbereich.

3Er kann mit anderen Kantonen Verträge abschliessen sowie Schulen und Lehranstalten gemeinsam führen.

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