Gesetzestext
1Die Amtsperiode 2010-2014 des Präsidiums und der übrigen Mitglieder des Verfahrensgerichts in Strafsachen endet, sobald sämtliche Rechtsmittelverfahren im Sinne von Artikel 453 Absatz 1 der Schweizerischen Strafprozessordnung [9] abgeschlossen sind. Danach ist das Kantonsgericht, Abteilung Strafrecht, die Nachfolgebehörde des Verfahrensgerichts in Strafsachen, sofern das Bundesrecht nicht eine andere Zuständigkeit vorsieht.
Noch kein Inhalt verfügbar.