Gesetzestext
1Die Amtsperiode 2010-2014 folgender Behördenmitglieder endet am 31. Dezember 2010:
a. Leiterinnen und Leiter der Statthalterämter; b. Leiterin oder Leiter des besonderes Untersuchungsrichteramtes.
Noch kein Inhalt verfügbar.
1Die Amtsperiode 2010-2014 folgender Behördenmitglieder endet am 31. Dezember 2010:
a. Leiterinnen und Leiter der Statthalterämter; b. Leiterin oder Leiter des besonderes Untersuchungsrichteramtes.
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