Gesetzestext
1Die römisch-katholische Bevölkerung des Kantons gehört dem Bistum Basel an. Das Verhältnis zwischen Kanton und Bistum richtet sich nach den Vereinbarungen der Diözesankantone mit der päpstlichen Kurie.
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1Die römisch-katholische Bevölkerung des Kantons gehört dem Bistum Basel an. Das Verhältnis zwischen Kanton und Bistum richtet sich nach den Vereinbarungen der Diözesankantone mit der päpstlichen Kurie.
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