Gesetzestext

1Die Strafgerichtsbarkeit wird ausgeübt durch:

a) * das Zwangsmassnahmengericht, a bis ) * die Bezirksgerichtspräsidenten, b) die Bezirksgerichte, c) * … d) das Obergericht.

2Das Gesetz kann kantonale Verwaltungsstellen und Gemeindebehörden ermächtigen, geringfügige Bussen auszufällen.

3Die Strafkompetenz für die vom Bundesrecht vorgesehenen Bussen des Steuerstrafrechts wegen Verletzung von Verfahrenspflichten und Steuerhinterziehung kann durch das Gesetz den Steuerbehörden und den Verwaltungsgerichten zugewiesen werden. *

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