Gesetzestext

1Die Stimmberechtigten wählen:

a) den Grossen Rat, b) den Verfassungsrat, c) den Regierungsrat, d) die Ständeräte, e) * die Bezirksgerichtspräsidentinnen und Bezirksgerichtspräsidenten sowie die Bezirksrichterinnen und Bezirksrichter mit Ausnahme der Fachrichterinnen und Fachrichter der Bezirksgerichte, f) * die Friedensrichterinnen und Friedensrichter, g) * … h) Gemeindebehörden gemäss den Bestimmungen dieser Verfassung und des Gesetzes, i) weitere durch das Gesetz bezeichnete Behörden und Beamte.

2Der Grosse Rat, der Verfassungsrat und die Einwohnerräte werden nach dem gleichen Verhältniswahlverfahren gewählt. Für die Wahl des Grossen Rates und des Verfassungsrates kann durch Gesetz ein Quorum festgelegt werden. *

3Alle andern Behörden werden im Mehrheitswahlverfahren bestellt. *

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