Gesetzestext
1Das Stimmrecht wird in der Gemeinde ausgeübt, wo der Stimmberechtigte wohnt und angemeldet ist. Ausnahmen bestimmt das Gesetz.
2Für Schweizer Bürger gibt es keine Warte- und Anpassungsfristen.
Noch kein Inhalt verfügbar.
1Das Stimmrecht wird in der Gemeinde ausgeübt, wo der Stimmberechtigte wohnt und angemeldet ist. Ausnahmen bestimmt das Gesetz.
2Für Schweizer Bürger gibt es keine Warte- und Anpassungsfristen.
Noch kein Inhalt verfügbar.