Testo di legge

1Staatskirchenrechtliche Körperschaften unterstützen die Kirchen in der Erfüllung ihrer Aufgaben. Sie können im Rahmen ihrer Rechtsordnungen weitere Aufgaben übernehmen.

SRSZ 1.2.2019 15 100.

2Sie organisieren sich nach demokratischen Grundsätzen und regeln das Stimmund Wahlrecht.

3Sie verwalten ihr Vermögen und ihre Einkünfte nach den staatlichen Grundsätzen einer geordneten Haushaltsführung.

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