Testo di legge
1Der Kantonsrat beschliesst den Voranschlag und den Steuerfuss und genehmigt die Rechnung.
2Er beschliesst unter Vorbehalt der Rechte des Volkes über neue Ausgaben.
3Über neue einmalige Ausgaben bis 5 Millionen Franken und neue jährlich wiederkehrende Ausgaben bis 500 000 Franken entscheidet er abschliessend.
Noch kein Inhalt verfügbar.