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Testo di legge
Fedlex ↗

Bei der Bearbeitung von Personendaten sorgen die zuständigen Strafbehörden dafür, dass sie so weit wie möglich unterscheiden:

a.
zwischen den verschiedenen Kategorien betroffener Personen;
b.
zwischen auf Tatsachen und auf persönlichen Einschätzungen beruhenden Personendaten.

Uebersicht

Art. 95a StPO — Art. 95a StPO