Traduction non encore disponible. Le texte original allemand est affiché.
Texte de loi
Fedlex ↗
Ist zu erwarten, dass der Strafbefehl eine zu verbüssende Freiheitsstrafe zur Folge hat, so führt die Staatsanwaltschaft eine Einvernahme der beschuldigten Person durch.
Uebersicht
Art. 352a StPO — Art. 352a StPO